Eventualhaushalt — 1. Begriff: ⇡ Haushaltsplan, der ermöglicht, aus konjunkturellen Gründen resultierende Ausgabennotwendigkeiten auf eine haushaltsmäßige Grundlage zu stellen. Der E. tritt nur evtl., z.B. bei Über oder Unterschreiten vorher festgelegter Grenzen… … Lexikon der Economics
Eventualhaushalt — Even|tu|al|haus|halt … Die deutsche Rechtschreibung
Eventualbudget — Even|tu|al|bud|get 〈[evɛntua:lbydʒe:] n. 15〉 = Eventualhaushalt * * * Even|tu|al|bud|get , das: vgl. ↑ Eventualhaushalt. * * * Eventualbudget [ bydʒe], Eventualhaushalt, ein »Zusatzhaushalt«, durch den im öffentlichen Haushaltsplan zusätzlichen … Universal-Lexikon
Ergänzungshaushalt — ⇡ Haushaltsplan, der die Positionen umfasst, die einen noch nicht verkündeten Haushalt ändern sollen. Der E. ist nicht als ⇡ Haushaltsüberschreitung anzusehen, sondern als originärer Haushalt, der nach denselben, allerdings beschleunigten… … Lexikon der Economics
Nachtragshaushalt — ⇡ Haushaltsplan, der die Positionen, die in einem bereits verkündeten Haushalt geändert werden sollen, umfasst. Der N. ist nicht als ⇡ Haushaltsüberschreitung anzusehen, sondern als originärer Haushalt, der nach denselben, allerdings… … Lexikon der Economics
Eventual... — Even|tu|al... <aus gleichbed. mlat. eventualis zu lat. eventus »Ausgang; Ereignis« zu evenire »herauskommen, sich ereignen«> Wortbildungselement mit der Bedeutung: »möglicherweise eintretend, davon Gebrauch machend«, z. B. Eventualfall,… … Das große Fremdwörterbuch