Eventualhaushalt

Eventualhaushalt
Even|tu|al|haus|halt 〈[-vɛn-] m. 1Haushaltsplan des Staates, der nur bei Gefährdung der konjunkturellen Stabilität in Kraft tritt; Sy Eventualbudget

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Even|tu|al|haus|halt, der (Politik):
Posten im Bundeshaushaltsplan, der nötigenfalls zur Wirtschaftsförderung in Anspruch genommen werden kann.

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Even|tu|al|haus|halt, der (Politik): Posten im Bundeshaushaltsplan, der nötigenfalls zur Wirtschaftsförderung in Anspruch genommen werden kann.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Eventualhaushalt — 1. Begriff: ⇡ Haushaltsplan, der ermöglicht, aus konjunkturellen Gründen resultierende Ausgabennotwendigkeiten auf eine haushaltsmäßige Grundlage zu stellen. Der E. tritt nur evtl., z.B. bei Über oder Unterschreiten vorher festgelegter Grenzen… …   Lexikon der Economics

  • Eventualhaushalt — Even|tu|al|haus|halt …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Eventualbudget — Even|tu|al|bud|get 〈[evɛntua:lbydʒe:] n. 15〉 = Eventualhaushalt * * * Even|tu|al|bud|get , das: vgl. ↑ Eventualhaushalt. * * * Eventualbudget   [ bydʒe], Eventualhaushalt, ein »Zusatzhaushalt«, durch den im öffentlichen Haushaltsplan zusätzlichen …   Universal-Lexikon

  • Ergänzungshaushalt — ⇡ Haushaltsplan, der die Positionen umfasst, die einen noch nicht verkündeten Haushalt ändern sollen. Der E. ist nicht als ⇡ Haushaltsüberschreitung anzusehen, sondern als originärer Haushalt, der nach denselben, allerdings beschleunigten… …   Lexikon der Economics

  • Nachtragshaushalt — ⇡ Haushaltsplan, der die Positionen, die in einem bereits verkündeten Haushalt geändert werden sollen, umfasst. Der N. ist nicht als ⇡ Haushaltsüberschreitung anzusehen, sondern als originärer Haushalt, der nach denselben, allerdings… …   Lexikon der Economics

  • Eventual... — Even|tu|al... <aus gleichbed. mlat. eventualis zu lat. eventus »Ausgang; Ereignis« zu evenire »herauskommen, sich ereignen«> Wortbildungselement mit der Bedeutung: »möglicherweise eintretend, davon Gebrauch machend«, z. B. Eventualfall,… …   Das große Fremdwörterbuch

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